Rechtliche Begleitung von Unternehmenskrisen

Das Unternehmen in der Krise braucht besondere Aufmerksamkeit. Eine kompetente und zeitnahe insolvenzrechtliche Beratung ist hier Mittel der Wahl, um die Handlungsoptionen aller Beteiligten aufzuzeigen. Einzelunternehmer sowie die Organe von Kapitalgesellschaften sehen sich unter Umständen schnell hohen persönlichen Forderungen und Haftungsrisiken ausgesetzt. Hier ist es meine Aufgabe, mit Ihnen gemeinsam die rechtliche Situation zu klären und passende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. Selbst wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, ist sofortiges Handeln oft unverzichtbar. Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht (gewerblich).

Mein Leistungsprofil im Insolvenzrecht (gewerblich)

Ich berate Sie umfassend im Insolvenzrecht zu allen Fragen einer Unternehmenskrise, zum Insolvenzverfahren und benachbarten Themenbereichen.

  • Beratung zu allen insolvenzrechtlichen Fragen, wie den Möglichkeiten einer weiteren selbstständigen Tätigkeit, den Pflichten im Insolvenzverfahren und dem Umgang mit Insolvenzverwalter, Sozialversicherungsträgern, Finanzamt oder Staatsanwaltschaft
  • Analyse und Überprüfung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen
  • Beratung in Liquiditätskrisen
  • Sanierungsberatung
  • Beratung zu Insolvenzantragspflichten
  • Insolvenzantragstellung und Beratung in Insolvenzverfahren
  • Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung von Insolvenzverfahren
  • Beratung zu persönlichen Haftungsgefahren
  • Beratung zur Vermögenssicherung
  • Anmeldung und Geltendmachung von Insolvenzforderungen
  • Beratung und Durchsetzung von vorrangigen Ansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
  • Anfechtungsrecht
  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Gestaltung eines Insolvenzplans und gerichtliche Umsetzung
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung


Sie finden in mir auch einen Ansprechpartner im Insolvenzstrafrecht.