FACHANWALT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNGSRECHT
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Das Unternehmen in der Krise braucht besondere Aufmerksamkeit. Eine kompetente und zeitnahe insolvenzrechtliche Beratung ist hier Mittel der Wahl, um die Handlungsoptionen aller Beteiligten aufzuzeigen. Einzelunternehmer sowie die Organe von Kapitalgesellschaften sehen sich unter Umständen schnell hohen persönlichen Forderungen und Haftungsrisiken ausgesetzt. Hier ist es meine Aufgabe, mit Ihnen gemeinsam die rechtliche Situation zu klären und passende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. Selbst wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist, ist sofortiges Handeln oft unverzichtbar. Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht (gewerblich).
Ich berate Sie umfassend im Insolvenzrecht zu allen Fragen einer Unternehmenskrise, zum Insolvenzverfahren und benachbarten Themenbereichen.
Sie finden in mir auch einen Ansprechpartner im Insolvenzstrafrecht.