Beratung und Vertretung in weiteren Rechtsgebieten

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Kompetente Unterstützung über das Insolvenzrecht hinaus

Aus der Beratung im Insolvenzrecht ergeben sich häufig Fragen zu weiteren Rechtsgebieten. Dank meiner über zwanzigjährigen Erfahrung rund um das Insolvenzrecht berate ich Sie auch gerne bei Fragen, bei denen sich Insolvenzrecht und andere Rechtsgebiete überschneiden.

Strafrecht

Eine strafrechtliche Verurteilung kann (über eine Geldstrafe hinaus) auch erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, wenn für Insolvenzforderungen nach § 302 InsO keine Restschuldbefreiung möglich ist.

Eine verspätete Insolvenzantragstellung bei einer Antragspflicht für juristische Personen kann neben strafrechtlichen Folgen auch erhebliche Schadensersatzforderungen gegen die Handlungspflichtigen nach sich ziehen.

Zwangsvollstreckungsrecht

Ich helfe Ihnen bei Fragen rund um ein Pfändungsschutzkonto, bei der Prüfung einer eines erhöhten Freibetrags aufgrund von Unterhaltspflichten und bei der Frage einer Pfändbarkeit von Zusatzeinkünften.

Ich unterstütze Sie beim Aushandeln von Zahlungsvereinbarungen zur Vermeidung oder Aufhebung von Vollstreckungen.

Wie verhalte ich mich bei einem Insolvenzantrag von Dritten?

Steuerrecht

Frühzeitige Beratung bei Steuerrückständen/Steuernachforderungen.

 

Arbeitsrecht

Ich berate Sie im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers. 

Ich helfe Ihnen bei allen Fragen zum Thema Insolvenzgeld.

 

Sozialrecht

Wie werden sozialrechtliche Zahlungen/Nachzahlungen im Insolvenzverfahren behandelt?

Ist eine Restschuldbefreiung für Beitragsrückstände zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich?